
ist das von den Bürgern in der Französischen Revolution (1789) als Recht einer egalitären Gesellschaft errungene Privatrecht. Es leitet sich sprachlich von (lat.) ius (N.) civile ab. Neben ihm steht beispielsweise das Handelsrecht (wie in Frankreich neben dem Code civil der Code de commerce).
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Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsnormen einschließt, die für jedermann gleichermaßen gelten. Das Sonderprivatrecht ist demgegenüber nur für bestimmte Personengruppen (Kaufleute, Aktionäre, Gesellschafter, etc.) anwendbar. Zum Sonderprivatrecht zählen u...
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Bürgerliches Recht siehe Privatrecht
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

bürgerliches Recht, im weiteren Sinn das gesamte Privatrecht im Gegensatz zum öffentlichen Recht; im engeren Sinn der allgemeine Teil des Privatrechts, der im BGB und seinen Ergänzungsgesetzen geregelt ist (in Österreich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Schweiz im Zivilgesetzbuch und O...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Siehe unter Zivilrecht.
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https://www.lexexakt.de/glossar/buergerlichesrecht.php

Bürgerliches Recht , s. Zivilrecht.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Privatrecht, Zivilrecht) ist der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche die dem Staatsbürger als einzelnem zukommende rechtliche Stellung und die Verhältnisse, in welchen die einzelnen Personen unter einander stehen, zu regeln bestimmt sind. Den Gegensatz bildet das öffentliche Recht (s.d.), wel...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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