
ist das die Bürger der mittelalterlichen Stadt verzeichnende Buch (z. B. Köln 1130-40, Rostock 1258, Lübeck 1259). Lit.: Kroeschell, DRG 2; Andernacht, D./Stamm, O., Die Bürgerbücher der Reichsstadt Frankfurt, 1955; Rothert, H., Das älteste Bürgerbuch der Stadt Soest, 1958
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Bürgerbuch, des -es, plur. die -bücher, dasjenige öffentliche Buch, worin die Nahmen aller Bürger einer Stadt verzeichnet sind; die Bürgerrolle.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_4_4606

Bürgerbuch. Neben den Stadtbüchern, die Auskünfte über Abgaben und Leistungen der Bürger und über Neuzugänge geben, entstanden schon bald besondere Bürgerbücher, Verzeichnisse derjenigen Stadtbewohner, die sich durch die Leistung des Bürgereides auf die Erfüllung der Bürgerpflichten verschworen ...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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