
Als Burgrecht (ius burgense, ius civile) bezeichnete man im Mittelalter, vor allem in Süddeutschland und in den Schweizer Kantonen ein Vertragsverhältnis zwischen einer Stadt und ihren umliegenden Dörfern. Dabei hatten die Ortschaften einen kleinen Jahreszins an die Stadt zu zahlen und leisteten Dienste bei der Instandhaltung der Stadtmauern, G...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Burgrecht

erscheint seit der ersten Jahrtausendwende als Lehnübersetzung (ahd. burgreht) des lateinischen ius (N.) civile. In Süddeutschland bezeichnet es seit 1167 eine Landleihe zu freiem Erbzins. Daneben findet es sich etwas später als Benennung des Stadtrechts und des Bürgerrechts.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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