
Der Bundeswehrdisziplinaranwalt beim Bundesverwaltungsgericht (BWDA), oft zusammen mit seinen Bediensteten als „Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft“ bezeichnet, ist nicht nur Behördenleiter, sondern vielmehr organisationsrechtlich selbst eine Bundesoberbehörde bzw. funktional eine Justizbehörde und vertritt in der Berufungsinstanz eines geric...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswehrdisziplinaranwalt
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