
Sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig u. unterstehen einer obersten Behörde, i.d.R. einem Bundesministerium. Bundesoberbehörden sind obligatorisch gem. Art. 87 I 2 GG (z.B. Bundeskriminalamt). Sie sind fakultativ, sofern sie aufgrund der Generalklausel gem. Art. 87 III, 1. Fall GG errichtet worden sind (z.B. Kraftfahrtbund...
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