
Bundesländer, Bezeichnung für die Gliedstaaten eines Bundesstaates, die allerdings nicht dem verfassungsrechtlichen Sprachgebrauch entspricht. Sowohl das Bundes-Verfassungsgesetz Österreichs (BVG), als auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) sprechen nämlich nur von 'Ländern'. Nach Artikel 2 BVG besteht die Republik...
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I. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, in dem sich Zentralstaat (Bund) und Gliedstaaten (Länder) staatl. Aufgaben teilen. Bund und Länder verfügen jeweils über eigene exekutive, legislative und judikative Institutionen. Im bundesdt. Föderalismus nimmt freilich die Gesetzgebung i...
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