
Bundesfeldherr , im Staatenverein der oberste Kriegsherr der vereinigten Streitkräfte des Bundes. Die Verfassung des vormaligen Deutschen Bundes nahm nur für den Fall eines Bundeskriegs die Wahl eines Bundesfeldherrn in Aussicht. Im gegenwärtigen Deutschen Reich ist der Kaiser als solcher der B., unter dessen Oberbefehl die gesamte Landmacht des...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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