[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Buhlengeld,
(nicht gebräuchlich) des -es, plur. inus. in Preußen, dem Frisch zu Folge, dasjenige Geld, welches die Gesellen bey Erlangung des Bürgerrechtes, als ein Unterpfand erlegen müssen, daß sie in Jahresfrist heirathen wollen S. Brömmelbier.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_4_4528
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