
Das Bundeshaushaltsgesetz verpflichtet jede neue Bundesregierung, innerhalb eines halben Jahres nach ihrem Amtsantritt dem Nationalrat ein Budgetprogramm vorzulegen. Darin soll die budgetäre Ausgangsposition, die budgetären Zielsetzungen, die in Aussicht genommenen Maßnahmen und die außerbudgetären Finanzierungen dargestellt werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413

Vorläufige Regelungen für die Haushaltsführung, wenn der Nationalrat vor Ablauf des Finanzjahres kein Budget beschließt. Es wird zwischen dem automatischen und dem gesetzlichen Budgetprovisorium unterschieden.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

An die Stelle des früheren' unverbindlichen' Budgetprogramms trat mit der Haushaltsrechtsreform 2009 das verbindliche Bundesfinanzrahmengesetz.
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/BUDGET/B.shtml
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