
Als Freisprechung bezeichnet man heute den feierlichen Abschluss der Ausbildungszeit eines Auszubildenden in einem Handwerksberuf. Den Auszubildenden werden dabei nach erfolgreicher Prüfung die Gesellenbriefe übergeben. Die Freisprechung hat ihren Ursprung in der Freisprechung der Lehrlinge in den handwerkerlichen Zünften im ausgehenden Spätmi...
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Freisprechung , das gerichtliche Urteil, daß ein Beschuldigter nicht schuldig sei. Im gemeinrechtlichen Strafprozeß unterschied man zwei Arten von Freisprechungen: die völlige F. (absolutio a tota causa) und die bloße Entbindung von der Instanz (absolutio ab instantia); mit der letztern sprach der Richter aus, daß zwar der Beschuldigte des ang...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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