
Nur bei doppelter Buchführung anzuwenden. Der Geschäftsvorfall wird auf Konten im 'Soll' und 'Haben' eingetragen. Konten doppelter Buchführung bestehen aus zwei Seiten; Soll und Haben. Was auf einer Seite weggenommen wird, kommt auf der anderen Seite hinzu. Ein Geschäftsvorfall berührt immer mindestens zwei Konten. Gebucht wird grundsätzlich ...
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