[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Brückengeld, des -es, plur. die -gelder, ein Geld oder Zoll für die Überfahrt über eine Brücke, welches denn zum Unterhalte der Brücke angewendet wird; Brückengeleit, Brückenzoll, Brückenpfennig. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_4_4217
Eine ältere Bezeichnung für → Brückenmaut; es bezeichnet einen Betrag, der bei Überquerung einer Brücke zu zahlen war bzw. ist. Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm