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Bringschuld

Bringschuld Logo #42000 Der Rechtsbegriff Bringschuld wird im Zusammenhang mit dem Kaufvertragsrecht im deutschen Schuldrecht verwendet. Bei der Bringschuld fallen Leistungsort und Erfolgsort am Sitz des Gläubigers zusammen. Der Schuldner muss also die Leistung dem Gläubiger bringen. Diese Art der Schuld ist für den Schuldner regelmäßig ungünstig, da er Leistungsge...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Bringschuld

Bringschuld

Bringschuld Logo #42015ist die am Wohnsitz des Gläubigers zu erbringende Schuld. Da Abgaben in der Regel beim Berechtigten abzuliefern sind, ist die B. schon im Frühmittelalter weit verbreitet. Ihre Bedeutung wächst nach dem Aufkommen der Geldwirtschaft.. Lit.: Mitteis, H./Lieberich, H., Deutsches Privatrecht, 9. A. 1981, § 28
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Bringschuld

Bringschuld Logo #42090Bringschuld ist eine Schuld, die der Schuldner dadurch erfüllt, dass er die vereinbarte Leistung am Wohnort des Gläubigers erbringt. Die Bringschuld muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden, wobei es gleichgültig ist, ob ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag vorliegt.
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/B/Bringschuld.htm

Bringschuld

Bringschuld Logo #40204Hierbei muss der Schuldner die Sache/Leistung beim Gläubiger erbringen. Beispiel Autokauf. Haben die Vertragspartner eine Bringschuld vereinbart, so muss der Verkäufer (hier Schuldner) das Kfz beim Käufer (hier Gläubiger) abliefern. Geht die Sache zwischenzeitlich unter oder wird zerstört, so trägt der Gläubiger dafür die Gefahr und muss ei...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Bringschuld

Bringschuld Logo #42134Bringschuld, eine Schuld, die der Schuldner auf seine Gefahr und Kosten dem Gläubiger zu übermitteln hat; Gegensatz: Holschuld.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bringschuld

Bringschuld Logo #42343Bei der Bringschuld liegen Leistungs- und Erfolgsort einheitlich beim Gläubiger. Zu Einzelheiten vgl. Leistungsort.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Bringschuld

Bringschuld Logo #40050Bringschuld ist eine Schuld, die der Schuldner dadurch erfüllt, daß er die vereinbarte Leistung am Wohnort des Gläubigers erbringt. Die Bringschuld muß im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden, wobei es gleichgültig ist, ob ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag vorliegt.
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/B/Bringschuld.html

Bringschuld

Bringschuld Logo #42834Siehe unter Holschuld/Bringschuld/Schickschuld
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/bringschuld.php

Bringschuld

Bringschuld Logo #40010Die Niederlassung des Gläubigers ist bei der Bringschuld der Leistungsort für die Zahlung. Für die Warenannahme ist bei der Bringschuld der Ort des Schuldners der Übergabeplatz.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/bringschuld.php
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