
Breviarium rerum fiscalium (= kurze Zusammenstellung königlichen [Guts-]Besitzes). Karl d. Gr. verwandte große Mühe darauf, sein Reich verwaltungstechnisch in den Griff zu bekommen. Hatte er in dem 'Capitulare de villis vel curtibus imperialibus' verfügt, wie der Sollzustand seiner Gutsbetriebe au...
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