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Anerbe Logo #42003I. Erbanwärter, (Mit)Erbe II. bäuerlicher Alleinerbe III. 1 Waldmarkgenosse -- Hofbesitzer, von da auf den ganzen Hof übertragen, 14. Jh. in der Gegend von Jülich entstanden 2 IV. Anrainer
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

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Anerbe Logo #42003Gut mit Waldmarkberechtigung
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

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Anerbe Logo #42015ist der durch das Anerbenrecht begünstigte Erbe.. Lit.: Köbler, DRG 123, 162, 175, 210
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Anerbe Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Anerbe, (nicht gebräuchlich) des -n, plur. die -n, ein Wort, welches noch in Niedersachsen und Westphalen üblich ist, einen Erben oder nächsten Erben zu bezeichnen, und am häufigsten von dem Guteserben eines Eigenbehörigen gebraucht wird S. auch Haltaus h. v.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2048

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Anerbe Logo #42303An¦er¦be [m. 11 ] Erbe eines bäuerlichen Betriebs
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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Anerbe Logo #42173Anerbe (mhd., = nächster Erbe). Der landwirtschaftliche Ertrag hing wesentlich von der Betriebsgröße ab, und so versuchten die Grundherren, die Realteilung durch das Anerbenrecht zu ersetzen, bei dem das Gut in der Hauptsache an einen Erben fiel, während die weichenden Erben (Häusler, Kätner, Kötn...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Anerbe Logo #42295Anerbe (Grunderbe, Wehrfester), bei unteilbaren Bauerngütern derjenige Erbberechtigte, welchem allein das ganze Gut als Erbe zufällt. S. Abfindung.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Anerbe Logo #42832(Landwirtschaft) Der alleinige Erbe eines bäuerlichen Anwesens bzw. Hofes. Gewöhnlich handelte es sich (bei mehreren Geschwistern) um den ältesten Sohn.
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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