
I. Erbanwärter, (Mit)Erbe II. bäuerlicher Alleinerbe III. 1 Waldmarkgenosse -- Hofbesitzer, von da auf den ganzen Hof übertragen, 14. Jh. in der Gegend von Jülich entstanden 2 IV. Anrainer
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

Gut mit Waldmarkberechtigung
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

ist der durch das Anerbenrecht begünstigte Erbe.. Lit.: Köbler, DRG 123, 162, 175, 210
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
 [Achtung: Schreibweise von 1811]
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Anerbe, 
(nicht gebräuchlich) des -n, plur. die -n, ein Wort, welches noch in Niedersachsen und Westphalen üblich ist, einen Erben oder nächsten Erben zu bezeichnen, und am häufigsten von dem Guteserben eines Eigenbehörigen gebraucht wird S. auch Haltaus h. v.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2048

An¦er¦be [m. 11 ] Erbe eines bäuerlichen Betriebs
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Anerbe (mhd., = nächster Erbe). Der landwirtschaftliche Ertrag hing wesentlich von der Betriebsgröße ab, und so versuchten die Grundherren, die Realteilung durch das Anerbenrecht zu ersetzen, bei dem das Gut in der Hauptsache an einen Erben fiel, während die weichenden Erben (Häusler, Kätner, Kötn...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Anerbe (Grunderbe, Wehrfester), bei unteilbaren Bauerngütern derjenige Erbberechtigte, welchem allein das ganze Gut als Erbe zufällt. S. Abfindung.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
 (Landwirtschaft)
(Landwirtschaft) Der alleinige Erbe eines bäuerlichen Anwesens bzw. Hofes. Gewöhnlich handelte es sich (bei mehreren Geschwistern) um den ältesten Sohn.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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