
I. Erbanwärter, (Mit)Erbe II. bäuerlicher Alleinerbe III. 1 Waldmarkgenosse -- Hofbesitzer, von da auf den ganzen Hof übertragen, 14. Jh. in der Gegend von Jülich entstanden 2 IV. Anrainer
Gefunden auf
https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

Gut mit Waldmarkberechtigung
Gefunden auf
https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

ist der durch das Anerbenrecht begünstigte Erbe.. Lit.: Köbler, DRG 123, 162, 175, 210
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Anerbe,
(nicht gebräuchlich) des -n, plur. die -n, ein Wort, welches noch in Niedersachsen und Westphalen üblich ist, einen Erben oder nächsten Erben zu bezeichnen, und am häufigsten von dem Guteserben eines Eigenbehörigen gebraucht wird S. auch Haltaus h. v.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2048

An¦er¦be [m. 11 ] Erbe eines bäuerlichen Betriebs
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Anerbe (mhd., = nächster Erbe). Der landwirtschaftliche Ertrag hing wesentlich von der Betriebsgröße ab, und so versuchten die Grundherren, die Realteilung durch das Anerbenrecht zu ersetzen, bei dem das Gut in der Hauptsache an einen Erben fiel, während die weichenden Erben (Häusler, Kätner, Kötn...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/

Anerbe (Grunderbe, Wehrfester), bei unteilbaren Bauerngütern derjenige Erbberechtigte, welchem allein das ganze Gut als Erbe zufällt. S. Abfindung.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Landwirtschaft) Der alleinige Erbe eines bäuerlichen Anwesens bzw. Hofes. Gewöhnlich handelte es sich (bei mehreren Geschwistern) um den ältesten Sohn.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.