
Die Brennstoffwärmeleistung einer Dampfkesselanlage ergibt sich aus der mit dem Brennstoff zugeführten durchschnittlichen stündlichen Wärmemenge, die zum Erreichen der auslegungsmäßig vorgesehenen Kesselleistung im Dauerbetrieb (Nennlast) erforderlich ist (Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, BGBl. 380/1988).
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https://bfw.ac.at/rz/wlv.lexikon?keywin=312
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