[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Brauschenke, plur. die -n, auf den Dörfern, eine Schenke, welche zugleich das Recht hat, das Bier, welches sie verschenket, selbst brauen zu dürfen; in Niedersachsen der Braukrug. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_3_3881