[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) In dem Ackerbaue, einen Acker nach der gewöhnlichen Ruhe zum ersten Mahle pflügen; ihn stürzen Brachen, einen Acker brachen. Das Brachen vornehmen. 2) In Franken bedeutet brachen auch so viel als den Weinberg hacken, und von dem Unkraute reinigen, welches in andern Gegen...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_3_3643
Keine exakte Übereinkunft gefunden.