
Eine Boykotterklärung ist eine Erklärung eines Gebietsansässigen im Außenwirtschaftsverkehr (nicht im inländischen Geschäftsverkehr) sich an einem Boykott gegen einen anderen Staat zu beteiligen. Die Abgabe einer solchen Erklärung ist gemäß § 4a AWV verboten. Diese Vorschrift wurde mit der 24. Änderungsverordnung zur AWV vom 23. Juli 19...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Boykotterklärung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.