
= Schiffstagebuch
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

Logbuch, gesetzlich vorgeschriebenes Schiffstagebuch (§520 HGB), das in Verantwortung des Kapitäns laufend zu führen ist; das Logbuch ist eine Urkunde, in der alle für die Reise wesentlichen Daten und Ereignisse festzuhalten sind.
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https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/B.htm
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