
Ebenda enstehend wo am Ende des Leasingvertrags (oder bei einem Laufzeitvertrag unter Berücksichtigung der Abschlagzahlung) ein Mehrerlös entsteht auf den der Leasingnehmer einen Anspruch haben könnte. Dieser hängt jedioch vom Einzelfall ab. Es bedarf hier der Definition des jeweiligen Leasingvertrags. Sollte diese Beteiligung am Mehrerlös ver...
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