
Filmabgabe, Kinosteuer.
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1967 durch das Filmförderungsgesetz (Neufassung vom 24. 8. 2004) eingeführte Abgabe, die vom Besitzer des Filmtheaters pro verkaufte Eintrittskarte zu entrichten ist. Der Ertrag der Filmabgabe fließt der Filmförderungsanstalt in Berlin zu und wird für Förderungsbeihilfen an Filmproduzenten und Filmtheaterbesitzer verwendet.
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