
Die Bodenwertabgabe ist eine Steuer auf unbebaute Grundstücke, die für Bauzwecke in Betracht kommen und deren Einheitswert mehr als 14.600 Euro beträgt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413

Die Bodenwertabgabe stellt eine Bundesabgabe von unbebauten, nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken dar. Es werden jährlich 1 % vom Einheitswert nach Anzug des Freibetrages von Euro 14.534,-- berechnet.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/bodenwertabgabe.php

Bundesabgabe von unbebauten, nicht land- und forstwirtschaflich genutzten Grundstücken jährlich 1 % vom Einheitswert nach Abzug des Freibetrages von S 200.000,-.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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