
Blinden/hilfe die dem Blinden nach dem Schwerbehindertengesetz zustehenden Hilfen. Blind ist danach derjenige, dessen Restsehkraft auf dem besseren Auge nicht mehr als 0,02 (
1/
50) beträgt. Der Blinde erhält einen Schwerbehindertenausweis u. hat Anspruch auf kostenlose Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit Begleitperson....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249
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