Blindenhilfe Bedeutung

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Blindenhilfe

Blindenhilfe Logo #42249Blinden/hilfe die dem Blinden nach dem Schwerbehindertengesetz zustehenden Hilfen. Blind ist danach derjenige, dessen Restsehkraft auf dem besseren Auge nicht mehr als 0,02 (1/50) beträgt. Der Blinde erhält einen Schwerbehindertenausweis u. hat Anspruch auf kostenlose Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit Begleitperson....
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