
Blankẹttgesetz, Rechtsvorschrift, die eine Rechtsfolge anordnet, deren Voraussetzungen anderen (ausführenden) Rechtsvorschriften zu entnehmen sind. Sieht ein Blankettgesetz die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen vor, müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im B...
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