
Dem Bilanzierenden wird durch das Bilanzierungsverbot verboten einen bestimmten, an sich bilanzierungsfähigen Gegenstand in die Bilanz aufzunehmen. Wichtige handelsrechtliche Bilanzierungsverbote bestehen für:- Vermögensgegenstände, die dem Bilanzierenden weder rechtlich noch nach wirtschaftlicher Betrachtung zuzurechnen sind- R...
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