
Das Bilanzierungsgebot bestimmt, ob ein Posten die Eignung hat als Aktivposten (Aktivierungsfähigkeit) bzw. Passivposten (Passivierungsfähigkeit) in der Bilanz berücksichtigt werden kann. Voraussetzung für die Aktivierungsfähigkeit sind ein künftiger Nutzen für das Unternehmen, die tatsächliche Erfassbarkeit und die selbständige Bewertbar...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzierungsgebot
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