Bierkoster Bedeutung

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Bierkoster

Bierkoster Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Bierkoster, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, z. B. zu Regensburg, verpflichtete Personen, welche das Bier bey allen Bierbrauern kosten müssen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_2_2523
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