
Der Bezugsberechtigte wird meistens in der Versicherungspolice namentlich als Leistungsempfänger genannt.Im Erlebensfall ist das i.d.R. der Versicherungsnehmer selbst. Für den vorzeitigen Todesfall sollte ein zusätzlicher Bezugsberechtigter angegeben werden. Das Bezugsrecht kann wider...
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