
in den Schutzgebieten unter Zuziehung von Beisitzern erkennende Gerichte erster Instanz (§ 1 der Vf. des RK. vom 25. Dez. 1900). Das B. besteht aus dem Bezirksrichter (s.d.) als Vorsitzendem und zwei Beisitzern - in Strafsachen vier Beisitzern - (§ 8 KonsGG.; § 6 der Ksl. V. vom 9. Nov. 1900). Es ...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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