[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit einem Witthum, das ist, Witwensitz oder Witwengehalt, versehen; ein größten Theils veraltetes Zeitwort. Seine Gemahlin war mit drey Herrschaften bewitthumet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_2_2237