
Mit Beweisprognose wird die anwaltliche Abschätzung der Beweisbarkeit der vom Mandanten vorgetragenen Tatsachen bezeichnet. Der Anwalt muss bei der Beweisprognose versuchen, anhand der ihm vorliegenden Beweismittel vorherzusehen wie das Gericht entscheiden wird. Beispiel: M kommt zu dem Anwalt A. Er trägt vor, dass er allein in einer Mietwohnung ...
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