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Jugendrichter Logo #42000 Der Jugendrichter ist ein Spruchkörper des Amtsgerichts, der als Einzelrichter über Verfehlungen Jugendlicher (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsender (18 bis 20 Jahre) entscheidet. == Zuständigkeit == Er ist für die Verfahren zuständig, für die nicht das Jugendschöffengericht oder die Jugendkammer zuständig ist, also in den Fällen in denen ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendrichter

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Jugendrichter Logo #42134Jugendrichter, Jugendstrafrecht.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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