
Beugehaft siehe Haft
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04.01.2008 Beugehaft ist eine staatliche Strafmaßnahme vor allem im Bereich der Zwangsvollstreckung, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Strafprozesses. Sie soll bei Personen bestimmte Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen durch Ordnungsstrafe in Geld oder durch Haft erzwingen. Nach Paragraf 70 Absatz 2 der Strafprozessordnung kan...
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Von Beugehaft spricht man, wenn jemand in Haft kommt, damit sein, staatlichem Wollen entgegenstehender, Wille durch die Haft gebrochen (= gebeugt) wird. Beugehaft ist daher keine Strafe, sondern ein Zwangsmittel zur Durchsetzung staatlicher Belange. Dem deutschen Rechtssystem ist die Beugehaft in Form der Ordnungshaft bekannt.
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