
Bei einer Betriebsstillegung darf der Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse aller Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist kündigen. Er muß allerdings rechtzeitig vorher das Arbeitsamt durch eine sogenannte Massenentlassungsanzeige von der geplanten Massenentlassung informieren. Des weiteren mÃ...
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