
Eine Bank haftet nach den AGB nicht für Schäden, die durch Störung des Betrieb es infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, von Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z.Betriebsstörungshaftung Streik, Aussperrung , Verkehrsstörung) veranlasst sind oder die durch Verfügung en von hoher ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/betriebsstoerungshaftung/betriebss
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