
Die Bildung von Betriebskrankenkassen - BKK - durch den Arbeitgeber ist für jeden Betrieb, in dem er mindestens 1000 Versicherungspflichtige beschäftigt möglich, wenn deren Leistungsfähigkeit auf Dauer gesichert ist und sie den Bestand oder die Leistungsfähigkeit vorhandener Allgemeiner Ortskrankenk...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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