
Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, gibt es seit 1. Januar 1992 das Rechtsinstitut der Betreuung. Beschreibung Bei der Betreuung bekommen die Betroffenen für die Angelegenheiten, die sie ganz oder.....
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