
Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt ({§|1833|bgb|juris} BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer grundsätzlich keine Amtspflichten. ==Pflichtverletzungen== Pflichtwidrig handelt der Be...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuerhaftung
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