Von einem Bestimmungskauf spricht man, wenn im Kaufvertrag die Kaufsache nur der Gattung nach bestimmt wird und der Käufer das Recht und die Pflicht zur Bestimmung von Form, Maß und ähnlichen Verhältnissen hat. Im BGB richtet sich der Bestimmungskauf nach § 433 BGB iVm Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/bestimmungskauf.php