
Die besonderen Wartezeiten betreffen die Leistungsarten der Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie und Entbindung. Sie betragen acht Monate ab Versicherungsbeginn in der PKV. Sie entfallen bei unmittelbarem Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern diese mindes...
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