
Mit Besitzkondiktion wird eine auf Herausgabe des Besitzes gerichteter Bereicherunganspruch bezeichnet. Die Besitzkondiktion ermöglicht auch die Kondiktion der gezogenen Nutzungen nach § 818 BGB. Zu klären ist dann die Frage, ob sich der Kondiktionsschuldner auf die Privilegierungen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis berufen kann.
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