
Der Kunde bestätigt mit einem Besichtigungsschein gegenüber dem Immobilienmarkler, dass er ein Objekt besichtigt hat und sich im Falle eines Kaufes, zur Bezahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet. Es besteht jedoch durch die Unterfertigung eines Besichtigungsscheines keine Verpflichtung für ein Rechtsgeschäft.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/besichtigungsschein.php
(Maklerwesen, Österreich) Ein Formular, das Immobilienmakler einem Kauf- oder Mietinteressenten im Rahmen einer Objektbesichtigung zur Unterschrift vorlegen, um eine Bestätigung für die erfolgte Begehung zu erhalten. Hintergrund: Kommt es zu einem Vertragsabschluss zwischen dem jeweiligen Vermieter / Verkäufer und dem Interessenten, dien...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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