
Ein Einlagenkreditinstitut darf an einem Unternehmen , das weder Institut, Finanz- oder Versicherungsunternehmen noch Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten ist, keine qualifizierte Beteiligung halten, deren Anteil am Nennkapital dem Betrage nach 15% des haftenden Eigenkapital s des Einlagenkreditinstitut s übersteigt. Ein Einlagenkredit...
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