
Einschränkung des Wahlrechts auf einen bestimmten Personenkreis, z.B. abhängig vom Besitz oder Einkommen (Zensuswahlrecht), vom Geschlecht (Männerwahlrecht) oder von rassischer oder religiöser Zugehörigkeit. Beschränkungen verstoßen gegen den Grundsatz, dass demokratische Wahlen 'allgemein' durchgeführt werden müssen.
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