
Die Verwaltung von Wohneigentum steht oftmals allen Eigentümern gemeinschaftlich zu. Das bedeutet, dass die Wohnungseigentümer die Entscheidung en über das Objekt auch gemeinschaftlich durch einen Beschluss treffen. Gehen Beschlüsse über die ordentliche Verwaltung hinaus, können die Eigentümer den Beschluss anfechten. Die Wohnungseigentüm.....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/beschlussanfechtung/beschlussanfec
Keine exakte Übereinkunft gefunden.