[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Berggeschworne, des -n, plur. die -n, in den Bergwerken, ein beeidigter Bedienter, welcher eine gewisse Zeche in seiner Aufsicht hat. Der Bergobergeschworne, hat die Berggeschwornen unter sich, und berathschlaget sich mit dem Oberbergmeister über die Angelegenheiten des Bergwerkes.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1526
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