ist die bei der Bergung eines in Seenot und zugleich aus der Verfügungsgewalt der Schiffsbesatzung geratenen Schiffes geschuldete Vergütung. Ursprünglich herrscht hier der Grundsatz des Strandraubs, dem der Grundsatz des Strandregals des Landesherrn folgt. Seit dem frühen Mittelalter (Rhodos 600-800 n. Chr., Hamburg 1270, Ordonnance de la Marin... Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
Mit Bergelohn wird das Entgelt bezeichnet, das für die Bergung von Sachen entrichtet wird. Beispiel: Bergelohn wird fällig, wenn das auf ein Riff aufgelaufene und dann gesunkene Schiff der Reederei A von einem darauf spezialisierten Unternehmer gehoben und in den Hafen gebracht wird. Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/bergelohn.php