
Der Benutzungszwang besagt im Markenrecht, dass der Markenschutz verfällt, wenn eine Marke fünf Jahre nicht vom Markeninhaber benutzt worden ist. Unter Benutzung versteht man die ernsthafte Benutzung der Marke in den eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen. Wird dem Benutzungszwang nicht nachgekommen, können Dritte die Löschung der Mar...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzungszwang

ist der öffentlichrechtliche Zwang zur Benutzung einer öffentlichrechtlichen Einrichtung, wie er im 19. Jh. durch die Leistungsverwaltung durchgesetzt wird (z. B. Preußen 1868 bezüglich der öffentlichen Schlachthäuser). Lit.: Kroeschell, DRG 3; Deutsche Verwaltungsgeschichte, hg. v. Jeserich, K. u. a., Bd. 1ff. 1983f.
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.