
Benehmen ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt. Während Einvernehmen bedeutet, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle (z. B. Gesetzgebungsorgan, Behörde) vorliegen muss, ist dagegen eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen ist, nicht unbedingt mit dem E...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Benehmen

Siehe unter Formen der Mitwirkung im Verwaltungsrecht.
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https://www.lexexakt.de/glossar/benehmen.php

(Text von 1910) Verhalten
1). Betragen
2). Benehmen
3). Aufführung
4). In den Beziehungen der Menschen zueinander wird die Stellung, die sich der einzelne zu der Gesellschaft im allgemeinen oder in bestimmten Verhältnissen gibt, ganz allgemein sein
Verhalten genannt. Spricht man von diesem Verha...
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https://www.textlog.de/synonyme-verhalten-benehmen.html
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